- Jeder Schütze ist für die allgemeine und für die eigene Sicherheit verantwortlich.
- Die Eingangstür darf während des Schießens nicht versperrt werden, ist jedoch verschlossen zu halten.
- Nur Inhaber eines Waffenpasses dürfen die Schießstätte mit geladener Waffe betreten und verlassen.
- Der Schütze kann beim Schießen stehen oder sitzen (nicht gehen, laufen, ducken, liegen).
- Es darf nur auf Papierscheiben geschossen werden, nicht auf Dosen, Flaschen usw.
- Es darf nur vom Schützenstand aus geschossen werden.
- Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen und entladen werden, wobei der Lauf zum Geschoßfang oder zum Boden zu richten ist.
- Wenn sich Personen im Bereich der Schießbahn, zwischen Schützenstand und Scheiben, befinden, dürfen Waffen und Munition nicht berührt werden.
- Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten.
- Waffen dürfen nur ungeladen abgelegt werden: mit offenem Verschluss und ohne Magazin (Pistolen) oder ausgeschwenkter Trommel (Revolver). Magazine sind in leerem Zustand abzulegen.
- Fremde Waffen dürfen nur mit Bewilligung des Besitzers berührt werden.
- Gäste dürfen nur in Begleitung eines Mitgliedes die Schießstätte benützen.
- Personen, die keine Waffenbesitzkarte bzw. keinen Waffenpass besitzen - Mitglieder oder Gäste - dürfen nur unter Aufsicht eines Mitgliedes, welches diese Voraussetzungen erfüllt, bzw. anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen des Vereines die Schießstätte benützen.
- Personen, über die ein behördliches Waffenverbot verhängt wurde, dürfen die Schießstätte nicht benützen.
- Vor dem Verlassen der Schießstätte ist die vorgesehene Ordnung wiederherzustellen (Entsorgen von Hülsen Papierabfällen usw.)
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